Liebe Kundinnen und Kunden,

Ab Sonntag, 3. April 2022, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt. Die Maskenpflicht im Nahverkehr und im medizinischen Bereich bleibt erhalten.

Ab sofort ist es Ihnen freigestellt, ob Sie mit oder ohne Mundschutz einkaufen möchten. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Zum Schutz unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hat die Geschäftsleitung beschlossen – bis auf weiteres – im gesamten Betrieb medizinischen Mundschutz zu tragen.

Die  3G-Regel (geimpft – genesen – getestet) entfällt. Somit auch das Prüfen der Impfnachweise.

Unverändert bleiben die Maßnahmen zum Schutz aller – welche für uns Routine sind:

  • Abstand halten
  • Beachten der Hygieneregeln; unsere Mitarbeiter sind in Hygieneschutz geschult und  verfügen über ausreichend Hygieneartikel.

Fehlende Kinderbetreuung, Krankheit oder andere aktuelle Umstände können dazu führen, dass es vereinzelt zu Personalmangel kommt – aufgrund der Quarantäneregelung kann es zu ungeplantem und kurzfristigen Personalausfall kommen;  längere Wartezeiten oder verändertes Sortimentsangebot können die Folge sein. Bitte seien Sie umsichtig – unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben ihr Bestes.

Gemäß dem Handbuch “Betriebliche Pandemieplanung” des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe haben wir einen Planungsstab eingerichtet, um alle Maßnahmen zu koordinieren.

Das gesamte Bäckerei Heitzmann Team gibt täglich das Beste für Sie, liebe Kundinnen und Kunden. Helfen Sie mit, gemeinsam die aktuelle Situation zu meistern.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Treue!

Viele Grüße und bleiben Sie gesund.
Ihre Familie Heitzmann

Bad Krozingen-Biengen, aktualisiert am 03.04.2022